Die Ungleichbehandlung ist evident: Als Sachbezug ist die Zweitwohnung am Be-
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schäftigungsort neuerdings steuerfrei und gilt damit als beruflich veranlasst (Wohnungsgröße bis 30 m2). Dagegen gilt die eigenfinanzierte Zweitwohnung am Beschäftigungsort nach der - schon bisher fragwürdigen - Rechtsprechung des VwGH als grundsätzlich privat veranlasst.Widersprüchlich ist die steuerfreie Sachbezugswohnung auch hinsichtlich der Wohnungsgröße von höchstens 30 m2: In Wien gibt es solche Wohnungen nach der Bauordnung praktisch nicht.