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Beruflicher Zweitwohnsitz: Als Sachbezug steuerfrei, ansonsten privat veranlasst? Was für die Zweitwohnung als Sachbezug gilt, muss auch für die eigenfinanzierte Zweitwohnung gelten (Doralt, RdW 2019/40, S. 39)

Artikelrundschau Jänner 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/204ÖStZ 2019, 154 Heft 6 v. 9.4.2019

Die Ungleichbehandlung ist evident: Als Sachbezug ist die Zweitwohnung am Be-

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schäftigungsort neuerdings steuerfrei und gilt damit als beruflich veranlasst (Wohnungsgröße bis 30 m2). Dagegen gilt die eigenfinanzierte Zweitwohnung am Beschäftigungsort nach der - schon bisher fragwürdigen - Rechtsprechung des VwGH als grundsätzlich privat veranlasst.Widersprüchlich ist die steuerfreie Sachbezugswohnung auch hinsichtlich der Wohnungsgröße von höchstens 30 m2: In Wien gibt es solche Wohnungen nach der Bauordnung praktisch nicht.

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