Der Begriff der "wiederkehrenden Bezüge" iSd § 29 Z 1 EStG ist umfassend und führt bei rein grammatikalischer Auslegung mitunter zu verfassungsrechtlich bedenklichen Ergebnissen. Der Beitrag geht den Grenzen dieses Steuertatbestands hinsichtlich eines aleatorischen Moments und seinem Verhältnis zum Leistungsfähigkeitsprinzip nach.