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Änderung der VO zur Lohnzettelübermittlung betr Großübermittler

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2019/191ÖStZ 2019, 139 Heft 6 v. 9.4.2019

Aufgrund der Bestimmungen des § 84 EStG und einer Änderung der hiezu ergangenen Verordnung betr Zusammenführen der Datenströme via ELDA sind Lohnzettel erstmalig für das Kalenderjahr 2019 elektronisch einzig über die Datenschiene der Sozialversicherung (ELDA - Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) zu übermitteln. Die Heranziehung der Statistik Austria als alternative Übermittlungsstelle für Großübermittler ist aufgrund der erforderlichen Anpassung an neue Technologien sowie der größeren Effektivität und bewährten Funktionalität des Datensammelsystems ELDA nicht mehr zielführend.

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