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Folgerechtsvergütungen bildender Künstler sind nicht umsatzsteuerbar (Kühbacher, SWK 3/2019, S. 91)

ArtikelrundschauJänner 2019 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/178ÖStZ 2019, 134 Heft 5 v. 28.3.2019

Vergütungen aus dem Folgerecht, das bildenden Künstlern für den Weiterverkauf ihrer Originale zusteht, seien nach bisheriger Verwaltungspraxis der Umsatzsteuer unterworfen worden. Nachdem die Europäische Kommission im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ö eingeleitet habe, liege nun das Urteil des EuGH vor. Darin bestätige der Gerichtshof die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission.

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