Das UStG sowie die Binnenmarktregelung enthalten Bestimmungen über besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens, die sich auf grenzüberschreitende Sachverhalte iZm der Umsatzsteuer beziehen. Eine Missachtung der Bestimmungen könne auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, weil insb der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit verwirklicht werde.