Mit Japan bestand ein DBA aus dem Jahr 1961. Da das Abkommen nicht mehr den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht entsprach, wurden 2012 erste Verhandlungen zum Neuabschluss gestartet. Nach drei Verhandlungsrunden konnte schließlich ein revidiertes Abkommen unterzeichnet werden, welches ab 1. 1. 2019 anwendbar ist. Schmidjell Dommes gibt einen Überblick.