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BFH konkretisiert den Begriff der (nachträglichen) Anschaffungskosten bei freiwilliger Einlage zur Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (Eversloh, RdW 2019/47, S. 65)

ArtikelrundschauJänner 2019 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/161ÖStZ 2019, 132 Heft 5 v. 28.3.2019

Der BFH hat durch Urteil vom 20. 7. 2018, IX R 5/15, im Rahmen einer Entscheidung zu § 17 EStG den Anschaffungskostenbegriff präzisiert. Konkret ging es um nachträgliche Anschaffungskosten bei einer Gesellschafter-Einlage zwecks Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft. Inhalt und Praxisfolgen der Entscheidung werden im Beitrag dargestellt. Dabei lehnt der BFH eine übergreifende wirtschaftliche Betrachtungsweise ab.

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