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Der Nichtansatz oder falsche Ansatz einer Forderung in der Betriebsaufgabebilanz - Bilanzberichtigung oder nachträgliche Einkünfte?

Steuerrecht aktuellMag. Michaela Ernst/Dr. Christian Ludwig/Stefanie Schinnerl, MSc (WU) WienÖStZ 2019/156ÖStZ 2019, 112 Heft 5 v. 28.3.2019

Wird im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine bereits bestehende Forderung fälschlicherweise nicht oder nicht in korrekter Höhe angesetzt, weil der Zeitpunkt der Realisation bzw deren genaue Höhe falsch angenommen wurde, stellt dies einen zwingenden Fall für eine Bilanzberichtigung iSd § 4 Abs 2 Z 2 EStG dar und keine nachträglichen Einkünfte gem § 32 Abs 1 Z 2 EStG. Abhängig von einer bereits eingetreten Verjährung kann es ebenfalls zu einer steuerwirksamen Änderung des Aufgabegewinns oder gegebenenfalls zum Ansatz eines Zu- oder Abschlags iSd § 4 Abs 2 Z 2 EStG kommen.11Die Autoren danken Univ. - Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler und Mag. Karl Stückler, BSc LL.B. für wertvolle Anmerkungen.

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