Das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz erlaube die elektronische Errichtung eines Notariatsakts unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten im Rahmen der GmbH-Gründung sowie damit in Zusammenhang stehende Beglaubigungen. Im Beitrag werden die für die GmbH-Gründung relevanten neuen Regelungen skizziert.