Bestehende schwebende Dauerschuldverhältnisse, die während einer bestimmten Zeit nicht ordentlich gekündigt werden können, müssen beim Jahresabschluss beachtet werden. Die Autoren konzentrieren sich auf die unternehmens- und steuerrechtliche Behandlung von Drohverlustrückstellungen für Verluste aus nicht ordentlich kündbaren Mietverträgen.