Der Rechtsansicht des BMF zur steuerlichen Behandlung von bis zum Ende einer Liquidation nach § 19 KStG nicht getilgten Verbindlichkeiten zufolge seien diese kein Teil des Abwicklungs-Endvermögens nach § 19 Abs 4 KStG und somit das steuerliche Liquidationsergebnis um den Wert erhöht, mit dem sie im Abwicklungs-Anfangsvermögen nach § 19 Abs 5 KStG enthalten waren. Aufgrund der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerforderung als Forderung an das insolvenzfreie Vermögen sei die Information des BMF angepasst worden. Der Beitrag stellt die Rechtsansicht des BMF, die wichtigsten Aussagen des Bundesfinanzgerichtes dazu sowie die in der aktuellsten BMF-Info neuen Aussagen des BMF zur oben angeführten Thematik dar.