Sowohl für Unternehmer als auch für Private bestehen steuerliche Anreize, die Spendenaktion eines Läufers zu unterstützen. Ob die Spende aus dem Betriebs- oder aus dem Privatvermögen geleistet werde, sei eine wesentliche Vorfrage: Das Steuerrecht differenziert ua im Hinblick auf Nachweispflichten und das Verfahren zur Berücksichtigung. Diesen Besonderheiten je nach "Herkunft" der Zuwendung ist der folgende Beitrag gewidmet.