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Umsetzung der Zinsschranke nach Art 4 ATAD in den EU-Mitgliedstaaten

Steuerrecht aktuellJan Knesl, MSc (WU)/Dr. Katharina Luka, MSc (WU)ÖStZ 2019/128ÖStZ 2019, 90 Heft 4 v. 7.3.2019

Am 12. 7. 2016 beschloss der Rat der EU die Richtlinie 2016/1164 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD). Der vorliegende Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die Umsetzung der Kernelemente der in Art 4 ATAD vorgesehenen Zinsschranke in den EU-Mitgliedstaaten.11Aufgrund der breiten Internationalität des Themas war die Informationsbeschaffung durch die Verfügbarkeit der relevanten Informationen sowie die Sprachkenntnisse der Autoren beschränkt. Die Ausführungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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