Am 12. 7. 2016 beschloss der Rat der EU die Richtlinie 2016/1164 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD). Der vorliegende Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die Umsetzung der Kernelemente der in Art 4 ATAD vorgesehenen Zinsschranke in den EU-Mitgliedstaaten.1