vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kann eine anerkannte Bildungseinrichtung noch steuerpflichtige Umsätze erbringen? (Sperz, SWK 36/2018, S. 1559)

Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/106ÖStZ 2019, 72 Heft 3 v. 28.2.2019

Aufgrund der Änderungen durch das JStG 2018 komme es für die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nicht mehr auf die vergleichbare Tätigkeit mit einer öffentlichen Schule, sondern auf die vergleichbare Zielsetzung an. Nach der UStBLV sei von einer vergleichbaren Zielsetzung auszugehen, wenn es sich um eine Privatschule handle oder die Einrichtung als Erwachsenenbildungseinrichtung anerkannt sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!