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Die steuerliche Schonfrist bei Bau- und Montagebetriebsstätten (Bendlinger, ÖStZ 2018/870, S. 681)

Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/91ÖStZ 2019, 71 Heft 3 v. 28.2.2019

Im internationalen Projektgeschäft sei der Begriff der Betriebsstätte für die Zuordnung von Besteuerungsrechten von entscheidender Bedeutung. Bauausführungen und Montagen gelten nach dem OECD-MA nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer 12 Monate überschreitet. Der Kommentar zum OECD-MA gäbe nur grobe Leitlinien vor, was eine unterschiedliche Staatenpraxis bei der Berechnung dieser Frist zur Folge habe.

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