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Erfolgreiche Einbringung nach Art III UmgrStG auch mit leicht unrichtiger Stichtagsbilanz (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 10/2019, S. 400)

Artikelrundschau Oktober 2019 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/856ÖStZ 2019, 664 Heft 24 v. 20.12.2019

Kleine Unrichtigkeiten in der Stichtagsbilanz würden die Anwendbarkeit des Art III UmgrStG nicht ausschließen. Infolge des unzweifelhaft positiven Verkehrswertes des eingebrachten Vermögens wäre die Vorschreibung von KESt für die bare Entnahme selbst bei Nichtanwendbarkeit des UmgrStG rechtswidrig gewesen.

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