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Mündliche Verhandlung (§ 274 BAO): Richtige Antragstellung und Geltendmachung von Verfahrensfehlern

Steuerrecht aktuellMMMag. Dr. Philipp Loser, BAÖStZ 2019/736ÖStZ 2019, 607 Heft 22 v. 26.11.2019

Das Erk des VwGH 10. 3. 2016, Ra 2015/15/0041,11Vorentscheidung: BFG 2. 4. 2015, RV/2100114/2014. zeigt geradezu lehrbuchhaft auf, wann ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung richtig gestellt wurde und wie ein Verfahrensfehler zu rügen ist, wenn das Verwaltungsgericht die (richtig beantragte) mündliche Verhandlung nicht durchgeführt hat.

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