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Der EStR-Wartungserlass 2019 - Highlights

Steuerrecht aktuellBruno Knechtsberger, BSc (WU)ÖStZ 2019/734ÖStZ 2019, 598 Heft 22 v. 26.11.2019

Nach der letzten Wartung der Einkommensteuerrichtlinien im Jahr 2018,11BMF-010203/0171-IV/6/2018; siehe Details auch in Knechtsberger, Der EStR-Wartungserlass 2018 - Highlights (Teil 1), ÖStZ 2018, 570; Knechtsberger, Der EStR-Wartungserlass 2018 - Highlights (Teil 2), ÖStZ 2018, 652. der eine mehr als dreijährige Wartungspause vorausgegangen war, erfolgte die neuerliche Wartung 2019 doch etwas überraschend. Begründung findet dieses kurze Wartungsintervall einerseits im fortlaufenden Bestreben des BMF, durch regelmäßige Wartung der EStR Einzelerlässe bestmöglich zu vermeiden, andererseits wohl aber auch in der von der letzten Bundesregierung geplanten Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (EStG 2020), dessen Kundmachung für das Jahr 2021 vorgesehen war. Dass eine Wartung der EStR kurz vor dem Inkrafttreten des neuen EStG 2020 von Behördenseite nicht zielführend erschien, liegt auf der Hand. Der EStR-Wartungserlass 201922BMF-010200/0024-IV/6/2019. ist daher wohl auch zu einem guten Teil diesem Umstand geschuldet.

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