Mit dem AktRÄG 2019 sei die 2. Aktionärsrechterichtlinie umgesetzt worden. Dieses beinhalte ua eine Mitbestimmung der Hauptversammlung bei der Festlegung der Vergütungspolitik, das sogenannte Say on Pay (SoP), sowie die verpflichtende Veröffentlichung eines jährlichen Vergütungsberichts für börsenotierte Gesellschaften. Die Autorin beleuchtet zunächst die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt einen Ausblick auf die Auswirkungen.