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Anmerkung zu Beiser, Baurechte und Mindestbemessungsgrundlage (Lattner, SWK 32/2018, S. 1422)

Artikelrundschau November 2018Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/48ÖStZ 2019, 37 Heft 1 und 2 v. 12.2.2019

Beiser sei darin zu folgen, dass die Grundstückswertverordnung nicht angewendet werden könne. Er verkenne aber die Bedeutung der Bewertung nach § 15 BewG. Es handle sich hierbei um keinen Wert, der Rechtsgeschäften im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zugrunde gelegt und als Wertmaßstab für das Baurecht herangezogen werden könne. Andernfalls ergäben sich reine Zufallswerte, die ausschließlich von der Disposition der Beteiligten abhingen.

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