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Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG: Heubeck-Richttafeln 2018 G (Eversloh, RdW 2018/562, S. 755)

Artikelrundschau November 2018Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/15ÖStZ 2019, 34 Heft 1 und 2 v. 12.2.2019

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind ua die anerkannten Regeln der Versicherungswirtschaft anzuwenden (§ 6a Abs 3 Satz 3 EStG). Die Praxis stützt sich dabei auf die sogenannten Heubeck-Richttafeln (RT). Am 20. 7. 2018 hat die Heubeck AG die RT 2018 G publiziert, welche die zuvor geltenden RT 2005 G ablösen. Das BMF hat diese RT durch Schreiben vom 19. 10. 2018 für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gem § 6a EStG übernommen. Im Beitrag werden die wesentlichen Kriterien der neuen RT vorgestellt und gewürdigt.

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