Im Urteil vom 21. 11. 2018, C-664/16 , Vădan, hatte sich der EuGH über ein rumänisches Vorabentscheidungsersuchen mit dem Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Fehlen von Rechnungen zu befassen, wobei die Vorlagefragen darauf hinausliefen, ob ein StPfl, der nicht in der Lage ist, durch Vorlage von Rechnungen oder anderen Unterlagen den Betrag der von ihm gezahlten Vorsteuer nachzuweisen, allein auf der Grundlage einer Schätzung in einem vom nationalen Gericht angeordneten Sachverständigengutachten ein Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen kann.