Eine Person, die im Namen eines Unternehmens handelt und gewöhnlich Verträge abschließt, könne sowohl nach innerstaatlichem Recht als auch nach DBA-Recht eine Vertreterbetriebsstätte begründen. Ob dies auch für Vorsitzende, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder gelte, hätten die dt Gerichte bislang abgelehnt. Dagegen habe der BFH jüngst bestätigt, dass Organe einer Kapitalgesellschaft sehr wohl ständige bzw abhängige Vertreter sein könnten.