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Neuregelung der gesetzlichen Bestimmung zur Nachversteuerung bei Prämienfreistellungen im JStG 2018 als Reaktion auf die VwGH-Entscheidung vom 12. 9. 2017, Ro 2017/16/001611Die Autorin dankt o. Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Vorstand des Instituts für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Johannes Kepler Universität Linz und MMag. Dr. Ulf Zehetner, Tax Partner, KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wien, für kritische Durchsicht und wertvolle Anregungen.

Steuerrecht aktuellNadine Chiba, MSc (WU)ÖStZ 2019/665ÖStZ 2019, 503 Heft 19 v. 14.10.2019

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 12. 9. 2017, Ro 2017/16/0016 ausgesprochen, dass auch nachträglich vereinbarte Prämienfreistellungen von mehr als einer einjährigen Dauer bei vorzeitigem Rückkauf der Versicherung zu einer Nachversteuerung nach § 6 Abs 1a Z 2 lit a VersStG führen.22VwGH 12. 9. 2017, Ro 2017/16/0016. Als Reaktion des Gesetzgebers auf das Erkenntnis wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018, BGBl I 2018/62, die gesetzliche Bestimmung zur Nachversteuerung in § 6 Abs 1a VersStG geändert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und beschäftigt sich mit Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Neuregelung.

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