Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 12. 9. 2017, Ro 2017/16/0016 ausgesprochen, dass auch nachträglich vereinbarte Prämienfreistellungen von mehr als einer einjährigen Dauer bei vorzeitigem Rückkauf der Versicherung zu einer Nachversteuerung nach § 6 Abs 1a Z 2 lit a VersStG führen.2 Als Reaktion des Gesetzgebers auf das Erkenntnis wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018, BGBl I 2018/62, die gesetzliche Bestimmung zur Nachversteuerung in § 6 Abs 1a VersStG geändert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und beschäftigt sich mit Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Neuregelung.