In diesem Beitrag soll erörtert werden, ob die Zurücknahme einer Beschwerde auch in dem Fall zulässig ist, in dem bereits eine Beschwerdevorentscheidung (BVE) vorliegt, und welche Auswirkungen diese Zurücknahme hat.
1. Die historische Entwicklung der einschlägigen Bestimmungen
1.1. Die einschlägigen Bestimmungen
Einschlägig sind für die gegenständliche Frage insb die beiden folgenden Bestimmungen (idgF der BAO):