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Ermittlung des Grundstückswerts von Baurechten: verordnungsmäßige Festlegung der bisher im Erlassweg vorgeschlagenen Methode

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2019/661ÖStZ 2019, 487 Heft 19 v. 14.10.2019

Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 11. 9. 2018, Ra 2017/16/0005, entschieden, dass für die Mindestbemessungsgrundlage eines Baurechts iSd GrEStG nicht der gemeine Wert des Grund und Bodens herangezogen werden darf, sondern der gemeine Wert gem § 10 BewG für das Grundstück "Baurecht" eigenständig zu ermitteln ist.

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