Die nationale Umsetzung der EU-RL im UGB lasse ein hohes Maß an Handlungsflexibilität und damit zwangsläufig Fragen bei der konkreten Ausgestaltung in der Praxis offen. Der Artikel widmet sich dem Thema Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage für die Identifizierung und Abgrenzung von erforderlichen Berichtsinhalten. Für die geltenden Rechtsnormen in Ö (§ 243b bzw § 267a UGB) sei zusammenfassend festzuhalten, dass die Festlegung der wesentlichen Themen, welche konsistent nach den Prinzipien der GRI-Standards durchgeführt wurde, die Voraussetzung zur Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche erfülle.