Die KStR hätten bisher bei der sog "Wurzelausschüttung" KESt auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgesehen. Im Lichte der Judikatur des VwGH wurden diese Richtlinien nun geändert.
Die KStR hätten bisher bei der sog "Wurzelausschüttung" KESt auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgesehen. Im Lichte der Judikatur des VwGH wurden diese Richtlinien nun geändert.