Das BFG habe eine verdeckte Ausschüttung auf Basis der Rechtslage vor dem StRefG 2015/16 jüngst als Einlagenrückzahlung qualifiziert. Diese Sichtweise dürfte durch eine ebenso aktuelle Entscheidung des VwGH widerlegt sein. Der Autor analysiert das Verhältnis der verdeckten Ausschüttung und der Einlagenrückzahlung vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung und diskutiert die Übertragbarkeit auf die geltende Rechtslage.