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Zur Verfügungsmacht im Betriebsstättenbegriff des § 29 Abs 1 BAO

Steuerrecht aktuellRAA/StB Mag. Philipp Stanek, MBLÖStZ 2019/631ÖStZ 2019, 461 Heft 18 v. 7.10.2019

Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines ausländischen Arbeitgebers seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so stellt sich die Frage, ob dadurch für das ausländische Unternehmen eine Betriebsstätte nach dem innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff des § 29 Abs 1 BAO begründet wird. Das BMF hat dies vor Kurzem hinsichtlich eines "Homeoffice" bejaht.11 EAS 3415 vom 27. 6. 2019 zum "Homeoffice" als Betriebsstätte. Dafür ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung eine Verfügungsmacht des ausländischen Unternehmers über die betreffenden inländischen Räumlichkeiten erforderlich,22 VwGH 31. 5. 2000, 97/13/0200. die im Rahmen von Dienstverhältnissen meist fehlen wird.

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