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VwGH bestätigt: Kein neues Mietverhältnis bei Gesamtrechtsnachfolge! (Menheere, taxlex 7-8/2019, S. 218)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/623ÖStZ 2019, 452 Heft 17 v. 6.9.2019

Der VwGH habe die Rsp des BFG bestätigt und klargestellt, dass es infolge einer Verschmelzung mit Gesamtrechtsnachfolge nicht zur Begründung eines neuen Mietverhältnisses komme. Der in Rz 899c UStR vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung wurde damit eine Absage erteilt. Der Beitrag stellt das Erk kurz dar und geht anschließend auf mögliche weitere Anwendungsfälle ein.

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