Gutscheine gehörten - nicht nur zur Weihnachtszeit - zum Kerngeschäft vieler Händler und Dienstleister. Gerade weil sie ein beliebtes wie ebenso bequemes Geschenk seien, erscheine es umso wichtiger, eine unionsrechtlich einheitliche Handhabe bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung zu gewährleisten. Der Unionsgesetzgeber erließ zu diesem Zweck die Gutschein-RL, die auf seit 1. 1. 2019 ausgestellte Gutscheine anzuwenden sei. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geänderte Rechtslage und beinhaltet Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.