Für die KU gelte zur Entlastung der Unternehmen ein degressiver Staffeltarif. Gesetzliche Regelungen, wie degressiver Staffeltarif und umsatzsteuerliche Organschaft zusammenwirken, gebe es nicht. Gegen die Sichtweise von Rattinger/Kuderer, dass die KU 1 von jedem Kammermitglied separat zu berechnen und lediglich auf Ebene des Organträgers zusammenzurechnen sei, würden mehrere Argumente sprechen.