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Kammerumlage und umsatzsteuerliche Organschaft - eine Regelungslücke (Menheere, SWK 19/2019, S. 851)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/617ÖStZ 2019, 451 Heft 17 v. 6.9.2019

Für die KU gelte zur Entlastung der Unternehmen ein degressiver Staffeltarif. Gesetzliche Regelungen, wie degressiver Staffeltarif und umsatzsteuerliche Organschaft zusammenwirken, gebe es nicht. Gegen die Sichtweise von Rattinger/Kuderer, dass die KU 1 von jedem Kammermitglied separat zu berechnen und lediglich auf Ebene des Organträgers zusammenzurechnen sei, würden mehrere Argumente sprechen.

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