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Honorarnoten des Steuerberaters im Rahmen einer Außenprüfung (Furherr/Reiter, SWK 19/2019, S. 857)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/605ÖStZ 2019, 450 Heft 17 v. 6.9.2019

Eine Offenlegung der Honorarnoten könne ohne Verletzung von Mitwirkungspflichten unterbleiben, weil die darin enthaltenen Informationen der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und diese auch den Mandanten von einer Herausgabe entbinden würden. Soweit es sich um abgabenrechtlich verpflichtende Aufzeichnungen handle, seien sie geschwärzt herauszugeben.

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