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Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Tausch (Geringer, SWI 7/2019, S. 352)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/603ÖStZ 2019, 450 Heft 17 v. 6.9.2019

Entgegen der Ansicht des BFH sei bei Tauschumsätzen grundsätzlich der Wert der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage der USt heranzuziehen; lediglich in Fällen, in denen für die Gegenleistung kein eigenständiger Wert ermittelt werden könne, sei deren Wert behelfsmäßig mit dem Wert der eigenen Aufwendungen auf indirektem Weg zu bestimmen.

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