Die neue Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung gem Art 15 Abs 6 DBA Deutschland sei zu begrüßen, weil viele Zweifelsfragen bis dato lediglich aus Sicht des österr BMF behandelt worden seien und teilweise fraglich war, ob auch die dt Finanzverwaltung diese Ansichten teile. Umso überraschender sei, dass D in nahezu allen Fällen der österr Auffassung gefolgt sei und eigene Rechtsansichten zugunsten der österr Auffassung verworfen habe.