Das dBMF habe sich in einem umfangreichen Schreiben zum InvStG 2018 geäußert. Im Beitrag wird eine Grobgliederung vorgestellt und auf einzelne va für Unternehmen wichtige Aspekte eingegangen. Interessant sei insb der Vergleich mit der Entwurfsfassung. Der Volltext stehe auf der Homepage des dBMF zur Verfügung.