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Die subjektive Richtigkeitsgewähr im Leistungsaustausch einer Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern - drei Kategorien von Verletzungen der objektiven Äquivalenz (Beiser, ÖStZ 2019/302, 225)

Artikelrundschau Juni 2019Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/581ÖStZ 2019, 427 Heft 15 und 16 v. 23.8.2019

Das Verbot einer Einlagenrückgewähr fordere eine objektive Äquivalenz im Leistungsaustausch einer Kapitalgesellschaft mit ihren Gesellschaftern. Verletzungen der objektiven Äquivalenz zulasten einer Kapitalgesellschaft verstießen gegen das Verbot einer Einlagenrückgewähr. Korrekturmaßnahmen zur Herstellung der objektiven Äquivalenz seien gesellschaftsrechtlich zwingend.

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