26 Jahre nach dem Inkrafttreten des UmgrStG dürfe man über Veränderungen nachdenken und an einer Weiterentwicklung dieser Rechtsmaterie arbeiten. Der Beitrag setzt sich mit einem Aspekt auseinander, der aus unserer Sicht bislang noch nicht ausreichend thematisiert wurde - dem gesetzlichen Erfordernis eines "begünstigten Vermögens".

