Der Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/20 enthalte mehrere Änderungen im Bereich der Umgründungen. Knesl beschäftigt sich mit der geplanten Regelung zur Zuschreibungsobergrenze und analysiert diese. Weiters thematisiert er die Neuregelung zur teilweisen Einschränkung des Besteuerungsrechts sowie die Erweiterung des Anwendungsbereiches von §§ 16 Abs 1a und 17 UmgrStG.

