Selbst wenn es medizinisch anerkannt sei, dass die eine außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bewirkende Diabeteserkrankung Folgeerkrankungen nach sich ziehen könne, sage alleine dieser Umstand noch nichts darüber aus, für welche aufgetretenen Erkrankungen im Einzelfall die Grunderkrankung tatsächlich ursächlich sei und ob die Folgeerkrankungen daher ebenfalls ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden könnten.

