Grundsätzlich könnten bei Veräußerung eines Grundstücks nur sehr eingeschränkt bzw nur bei Option zur Regelbesteuerung Werbungskosten abgezogen werden. Es gäbe jedoch Fallkonstellationen, bei denen Kosten iZm einem Grundstücksverkauf bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden könnten.