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BFG zum tauschähnlichen Umsatz bei der Überlassung von "Pressefahrzeugen" (Spilker, SWK 16/2019, 731)

Artikelrundschau Juni 2019Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/551ÖStZ 2019, 423 Heft 15 und 16 v. 23.8.2019

Im Anlassfall habe ein Autohändler Testfahrzeuge an Journalisten verliehen, die als Gegenleistung ihre Testberichte in einer Zeitung veröffentlichten. Das BFG habe darin einen tauschähnlichen Umsatz gesehen und die Eigenleistungen (Aufwendungen) des Autohändlers als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer herangezogen, weil sich der Wert der Gegenleistung (Werbeleistung) nicht feststellen lasse.

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