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Gemeinnützige Dienstleistungs- und Lieferbetriebe (Lindinger, SWK 18/2019, 815)

Artikelrundschau Juni 2019(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/546ÖStZ 2019, 423 Heft 15 und 16 v. 23.8.2019

Zusammenarbeit werde für gemeinnützige Rechtsträger immer wichtiger. Ressourcen würden gebündelt, um Kosten zu sparen, die Qualität zu verbessern und den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck noch besser zu erfüllen. Das Thema beschäftige kleine Vereine ebenso wie gemeinnützige Konzerne. Mit § 40a Z 2 BAO sei eine Regelung für Leistungsbeziehungen zwischen gemeinnützigen Rechtsträgern geschaffen worden, die interessante Gestaltungsmöglichkeiten biete, aber auch viele Fragen aufwerfe.

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