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Verfahrensrechtliche (Un)Möglichkeiten bei verabsäumter Anführung von Wiederaufnahmegründen (Urban-Kompek, SWK 16/2019, 740)

Artikelrundschau Juni 2019(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/541ÖStZ 2019, 422 Heft 15 und 16 v. 23.8.2019

Die Abgabenbehörde habe verabsäumt, konkrete Wiederaufnahmegründe in ihrem Bescheid darzustellen und habe daraufhin vergeblich unterschiedliche verfahrensrechtliche Instrumente bemüht, um diesen Mangel zu beheben. Urban-Kompek befasst sich mit diesen Möglichkeiten und zeigt auf, weshalb das Fehlen von Wiederaufnahmegründen im Regelfall nachträglich nicht mehr saniert werden kann.

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