Die fünfte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie werde als DAC 6 bezeichnet. Sie ist bis 31. 12. 2019 in nationales Recht umzusetzen. Der ME des EU-MPfG stelle die österrUmsetzung der DAC 6 dar und wurde am 8. 5. 2019 in Begutachtung geschickt. Darüber hinaus fänden sich Begleitbestimmungen im Finanzstrafgesetz und im EU-Amtshilfegesetz.