Am 23. 10. 2018 wurde neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Großbritannien unterzeichnet, welches am 1. 3. 2019 in Kraft getreten ist und ab dem Steuerjahr 2020 bzw im Vereinigten Königreich ab dem am 6. 4. 2019 beginnenden Veranlagungsjahr bzw hinsichtlich der Körperschaftsteuer ab dem am 1. 4. 2019 beginnenden Finanzjahr Anwendung findet. Jirousek gibt eine Übersicht über die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine zusammenfassende Gegenüberstellung mit dem OECD-MA sowie dem alten DBA aus 1969.