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Übergang der Steuerschuld (Bauleistungen), Fehlen der Voraussetzungen, Vertrauensschutz

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/514ÖStZ 2019, 379 Heft 14 v. 31.7.2019

UStG 1994: § 19 Abs 1a

VwGH 27. 2. 2019, Ra 2017/15/0067

In § 19 Abs 1a UStG hat der nationale Gesetzgeber den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger von Bauleistungen davon abhängig gemacht, dass der Empfänger Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt ist, oder der Empfänger Unternehmer ist, der üblicherweise selbst Bauleistungen erbringt. Der Leistungsempfänger hat auf den Umstand, dass er mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist, hinzuweisen. Erfolgt dies zu Unrecht, so schuldet auch der Leistungsempfänger die auf den Umsatz entfallende Steuer.

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