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Die Befreiungsbestimmungen bei der ImmoESt (Endfellner, FJ 2/2019, S. 75)

Artikelrundschau Mai 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/492ÖStZ 2019, 375 Heft 14 v. 31.7.2019

Die Veräußerung privater Grundstücke löse die ImmoESt aus. Gewinne aus Immobilienverkäufen seien grundsätzlich unabhängig von einer Behaltedauer bzw Spekulationsfrist steuerpflichtig. Als Ausnahmen dazu enthalte § 30 Abs 2 EStG vier unterschiedliche Steuerbefreiungen. Im Beitrag werden diese anhand der Judikatur dargestellt. Nicht steuerpflichtig sei auch eine (gemischte) Schenkung einer Liegenschaft, dh eine Übertragung mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

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