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VwGH bestätigt Fortbestand von Altmietverträgen bei Umgründung (Haller, SWK 14-15/2019, S. 687)

Artikelrundschau Mai 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/471ÖStZ 2019, 355 Heft 13 v. 29.7.2019

Das 1. StabG 2012 habe die Möglichkeit des Vermieters, zur Umsatzsteuerpflicht der Geschäftsraumvermietung zu optieren, auf Situationen eingeschränkt, in denen der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Im Fall eines Altmietvertrags dürfe die umsatzsteuerpflichtige Vermietung aber auch bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mietern fortgesetzt werden.

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